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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) MOVE–Fitness für die Frau GmbH

Mitgliedschaft
Das Abonnement ist persönlich und nicht übertragbar. Der Vertrag, zwischen der Kundin und der MOVE-Fitness für die Frau GmbH, wird in schriftlicher Form abgeschlossen. Erhöhung von Abo-Tarifen werden ebenfalls im Voraus schriftlich angekündigt. Die Kündigung bedarf ebenso der Schriftform. Ein Abonnement entsteht zum Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses. Das persönliche Abonnement berechtigt während den Öffnungszeiten zur Benutzung der Geräte und den nachfolgend vereinbarten Leistungen.

Für Männer ist eine Mitgliedschaft und somit die Benutzung des Studios MOVE–Fitness für die Frau GmbH, nicht möglich!

Leistungen Abonnemente
Das Monats- und/oder Jahresabo berechtigt zur täglichen unbetreuten Benützung des MOVE Studios unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten. Monatsabos können für drei oder sechs Monate abgeschlossen werden.

Das Jahresabo verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragsdauer, wenn der Vertrag nicht vier Wochen vor Ablauf der Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.

Badge-Karten
Die Badge-Karte wird benötigt, wenn das Fitnessstudio nicht betreut ist (siehe Öffnungszeiten). Für die Badge-Karte wird ein Depot von CHF 20.00 verlangt. Diese Badge-Karte ist Eigentum des MOVE–Fitness für die Frau GmbH und muss nach Ablauf der Vertragsdauer zurückgegeben werden.

Verlorene oder defekte Badge-Karte werden gegen eine Gebühr von CHF 20.00 ersetzt.

Nichtnutzung der vereinbarten Leistungen berechtigt nicht zu Nichtzahlung, Reduktion oder Rückforderung des Abonnementsbetrages.

Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Vertragsdauer gilt der Vertrag als vollumfänglich erfüllt und die Badge-Karte ist zurückzugeben.

Zahlungsbedingungen
Die Abonnements können entweder bar bezahlt werden oder im Voraus per Einzahlungsschein. Die Herausgabe der Abonnements sowie die Zutrittsbadge-Karte werden nach Zahlungseingang, inkl. Badge-Depot, ausgehändigt. 

Vertragsauflösung Vertragssistierung Nutzungsausfall

Vorzeitige Vertragsauflösung Vertragssistierung
Abgeschlossene und bezahlte Aboverträge können weder sistiert noch zeitlich reduziert werden.
Bei Schwangerschaft und/oder Krankheit/Unfall, ab mindestens einem Monat oder mehr, werden die Abos um diese Absenz Zeiten verlängert, bedingt jedoch, das Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses. Es erfolgen keine Rückerstattungen.

Nutzungsausfall infolge temporärer Schliessung vom MOVE–Fitness fürdieFrauGmbH
Bei Betriebsunterbruch infolge höherer Gewalt haftet MOVE–Fitness für die Frau GmbH nicht. Bei Schliessung bis zu 7 Tagen pro Jahr infolge von Reparaturen etc. hat das Mitglied keinen Anspruch auf Vertragsverlängerung bzw. irgendwelche anderen Forderungen.

Das MOVE–Fitness für die Frau GmbH bleibt in der Regel 365 Tage im Jahr geöffnet.


Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr Samstag, Sonn- u. Feiertage: 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Haftung
Für Schäden, welche sich die MOVE-Kundinnen aus Unfällen, Verletzungen oder Krankheiten bei Benützung der Anlagen und Geräte zuziehen, entsteht seitens der MOVE–Fitness für die Frau GmbH und dessen Personal keine Haftung. Auch für den Verlust von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. Kinder bis 14 Jahren haben keinen Zutritt zu Trainings-Räumen.

Ausschluss
MOVE–Fitness für die Frau GmbH hat die Berechtigung, MOVE-Kundinnen, welche sich nicht an die Hausordnung halten, den Zutritt zu den Trainingsräumen zu verweigern. Dabei entsteht seitens MOVE–Fitness für die Frau GmbH keinerlei Rückerstattungsverpflichtung. Die Hausordnung ist innerhalb der Trainingsräumlichkeiten publiziert.

Gerichtsstand

Es gilt das schweizerische Recht. Der Gerichtsstand ist Willisau.

 

Gültig ab 1. Oktober 2019